Der Weg vom Verdacht bis zur Therapie
Sollten Sie sich im Bezug auf die Sprachentwicklung Ihres Kindes unsicher sein, empfehlen wir, zunächst Ihren Kinderarzt, HNO-Arzt oder Hausarzt aufzusuchen und Ihre Beobachtungen zu schildern. Wenn sich Ihr Verdacht bestätigt, wird Ihr Arzt eine Verordnung für Stimm- Sprech- und Sprachtherapie ausstellen. Hiermit wenden Sie sich dann an die logopädische / sprachtherapeutische Praxis Ihrer Wahl und vereinbaren einen Termin. Es ist auch möglich, eine Verordnung mit lediglich 1-2 Therapieeinheiten zu erhalten, in denen dann eine differenzierte Diagnostik durchgeführt werden kann. Im Anschluss daran wird die weitere Notwendigkeit für eine Therapie in Absprache mit dem verordnenden Arzt beurteilt. Um die bestmögliche Therapie zu gewährleisten, findet ein regelmäßiger Austausch mit allen beteiligten Ärzten und ggf. auch Therapeuten (z.B. Ergotherapie) und mit Kindergärten und Schulen statt (interdisziplinäres Arbeiten). Nach jeder Verordnung erhält der Arzt einen detaillierten Bericht über den Stand der Therapie und die Prognose. |